Abmahnen, ein lukratives Geschäft mit wenig Aufwand und noch weniger Kosten. Nicht so für den Abgemahnten, da reicht schon eine freundliche Anfrage und schnell sind mal eben ein paar hundert Euro fällig.
Nun kann man bis zum 05.01.2010 eine Petition mitzeichnen, gegen den Abmahnwahn. ![]()
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Es wäre lobenswert, wenn sich wieder mehr Juristen folgendem Leitsatz verpflichtet fühlten, anstatt ihren Beruf wie profitgierige Gebrauchtwagenhändler auszuüben:
Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia.
Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten.
Und hier mal ein paar Links darüber, was der Abmahnwahn für Schaden angerichtet hat:
Kanzlei setzt Abmahnwelle wegen Tauschbörsennutzung ungebremst fort
Stadt Augsburg mahnt Blogger ab – 1890 Euro für eine Anfrage
Neue Abmahnkanzleien folgen dem Abmahnwahn!
Domain-Abmahnwahn treibt immer neue Blüten
Abmahnungen: Statistik erstes Halbjahr 2009
Wir sind das Internet (gesammelte Werke)
Rechtsanwältin lässt Blogger abmahnen
Abmahnen ist profitabler, als verkaufen
Eine Zensur findet nicht statt
Tags: abmahnung, abmahnwahn, petition




